+++ Beantragung der THG-Prämie 2025 ab dem 23.12.2024 möglich +++

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Die Online-Dienstleistungsplattform der GreenCloud UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend :“GreenCloud“) bietet privaten und gewerblichen Haltern (nachfolgend „Greenie“) von in Deutschland zugelassenen, reinen Elektrofahrzeugen den Service, ihr Recht hinsichtlich der Treibhausgasminderungsquote (nachfolgend „THG- Quote“), gemäß den § 37a Abs. 6 BImSchG und §§ 5 ff. 38. BImSchV online geltend zu machen, indem GreenCloud es dem Greenie ermöglicht, Elektrofahrzeuge zu registrieren und die damit einhergehende jährliche THG-Prämie zu beantragen.
GreenCloud sammelt, verarbeitet und überprüft die notwendigen Daten und Nachweise, um eine Zertifizierung durch das Umweltbundesamt zu ermöglichen. Dies geschieht entweder direkt durch GreenCloud oder indirekt über unsere Kooperationspartner. Im Rahmen des Direktverkaufs oder über Online- Quoten-Marktplätze handelt GreenCloud im Namen des Greenies mit THG-Quoten mehrerer Elektrofahrzeuge. Diese Geschäfte werden sowohl mit quotenverpflichteten als auch mit nicht- quotenverpflichteten Unternehmen abgewickelt und können auch über Online-Dienstleistungsplattformen erfolgen. Nach Abzug einer Provision werden die Erlöse dem Greenie auf die angegebenen Kontodaten überwiesen.

1. Vertragsschluss und Registrierung
1.1 Eine Registrierung des Elektrofahrzeugs für die Inanspruchnahme der THG-Quote über GreenCloud durch den Greenie sowie der Vertragsabschluss zwischen GreenCloud und einem Greenie setzt voraus, dass:

1.1.1 es sich bei dem vertragsgegenständlichen Elektrofahrzeug um ein reines Batterie-Elektrofahrzeug (nachfolgend “Elektrofahrzeug”) handelt (Plug-In Hybrid Fahrzeuge sind nicht THG-quotenberechtigt). Ob es sich um ein reines Batterie-Elektrofahrzeug handelt, kann dem Fahrzeugschein in Feld P.3 unter der Kraftstoffart bzw. unter Angabe der Energiequelle „Elektro“ und dem Code „0004“ in Feld 10 entnommen werden.

1.1.2 der Greenie eine natürliche, volljährige Person ist und diese im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist oder
eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist.

1.1.3 der gewerbliche Nutzer im Registrierungsprozess den Namen des Unternehmens und eine dazugehörige Firmen-Mailadresse angibt.
Mit der Anmeldung im Namen des Unternehmens bestätigt die handelnde Person, dass sie vertretungsberechtigt ist (vgl. Ziffer 1.11).

1.1.4 dieser sich über das GreenCloud-Formular registriert, indem er die erforderlichen Daten in das GreenCloud Formular eingibt:

  • Angabe, ob Beantragung für privat oder gewerbliches Elektrofahrzeug

  • Vor- und Nachnamen resp. bei gewerblichen Kunden der Firmenname

  • Digitale Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite) des Elektrofahrzeugs

  • Kontakt E-Mail Adresse und Telefonnummer

  • Anschrift

  • Zahlungsempfänger und IBAN

1.2 Wenn ein Dritter die Zulassungsbescheinigung Teil I einreicht, setzt GreenCloud eine vom Fahrzeughalter unterschriebene Vollmacht voraus. Diese kann, muss aber nicht, im GreenCloud-Formular unter dem Punkt „Hochladen der Zulassungsbescheinigung“ hochgeladen werden. Der Greenie bestätigt durch die Registrierung der Fahrzeugscheine, dass er entsprechend verfügungsberechtigt ist. (vgl. Ziffer 1.15). GreenCloud ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Antragsteller einen Antrag zu Recht gestellt hat.

1.3 Durch Betätigen des Buttons „Verbindlich absenden“ gibt der Greenie ein für ihn verbindliches Angebot zu den Bedingungen dieser GreenCloud AGB ab. Erst durch Übersendung einer Bestätigung/Annahme in Textform (E-Mail) seitens GreenCloud kommt der Vertrag zustande.

1.4 Bei der Registrierung ist der Greenie verpflichtet, für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben zu sorgen (vgl. Ziffer 1.11).
Darüber hinaus ist der Greenie verpflichtet, Änderungen der von ihm angegebenen Daten an die Kontakt E- Mail Adresse (kontakt.greencloud@gmail.com) zu melden.

1.5 Der Vertragsschluss zwischen GreenCloud und dem Greenie ist kostenlos.

1.6 Durch die Registrierung des Elektrofahrzeugs treten die Rechtsfolgen aus Ziffer 1 (Rechte und Pflichten des Elektrofahrzeughalters) und Ziffer 5 (Exklusivität) in Kraft. Der Greenie ermächtigt GreenCloud dazu, die mit dem registrierten Elektrofahrzeug verbundenen THG-Quoten im Namen von GreenCloud an Dritte mit eigener Rechnung zu veräußern.

1.7 Im Anschluss an die erfolgreiche Registrierung über GreenCloud ist die Registrierung des identischen Elektrofahrzeugs bei anderen Anbietern untersagt. Für jedes Elektrofahrzeug gibt es einen einmaligen Bezug der THG-Quoten (vgl. Ziffer 1.16). Eine Doppelregistrierung wird vom Umweltbundesamt abgelehnt und führt zu Mehraufwand des Vermittlers (vgl. Ziffer 4.4).

1.8 Mit der Registrierung des Elektrofahrzeugs über GreenCloud erklärt sich der Greenie damit einverstanden, dass GreenCloud die entsprechende THG-Quote direkt an das Umweltbundesamt oder indirekt über Kooperationspartner meldet und die erforderlichen Unterlagen und erforderlichen Daten des Greenie’s an andere zuständige Stellen, Abnehmer und Online Handelsplätze übermittelt.

1.9 Der Vertrag gilt jeweils für das gesamte Kalenderjahr, in dem die THG-Prämie beantragt wurde (nachfolgend "Verpflichtungsjahr”).

1.10 Die Wirkungen dieses Vertrags bleiben auch bei einer Beendigung des Vertrags noch insoweit und so lange bestehen, wie dies für die Abwicklung bezüglich bereits für ein Verpflichtungsjahr angemeldeter E- Fahrzeuge erforderlich ist; dies betrifft insbesondere die Abtretung nach (vgl. Ziffer 1.6) und die Bestimmung von GreenCloud als Dritter für des entsprechenden Verpflichtungsjahres, die Meldung gegenüber den zuständigen Stellen, die Vermarktung der THG-Quoten sowie die Auszahlung der Prämie.

Rechte und Pflichten des Elektro Fahrzeughalters
1.11 Der Greenie muss über das Recht zur Inanspruchnahme und Vermarktung der THG-Quote verfügen.

1.12 Elektrofahrzeuge können, durch den Greenie, für das laufende Verpflichtungsjahr bis spätestens Anfang November des aktuellen Kalenderjahres, über GreenCloud registriert werden (vgl. Ziffer 2.1), soweit der Greenie das betreffende Elektrofahrzeug noch nicht, für das entsprechende Verpflichtungsjahr, an einen anderen Dritten/Anbieter gemeldet hat (vgl. Ziffer 1.16).

1.13 Die Registrierung des betreffenden Elektrofahrzeuges erfolgt durch Vorlage (Hochladen) einer Kopie (Vorder- und Rückseite) der jeweiligen PKW-Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 7 Abs. 2 38. BImSchV). Dieser Registrierungsprozess erfolgt im Rahmen der (vgl. Ziffer 1.1.4) beschriebenen Vorgehensweise.

1.14 Der Greenie darf nur rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit der Angabe „Elektro“ (Feld P.3) bei der Kraftstoffart und des Kraftstofftcodes „0004“ in Feld 10 registrieren. Fahrzeughalter von Hybridfahrzeugen bzw. Plug-In Elektrofahrzeugen sind eindeutig nicht für eine Registrierung für die THG-Quote berechtigt (vgl. Ziffer 1.1.1).

1.15 Dem Greenie ist es nur erlaubt, Elektrofahrzeuge zu registrieren, in denen er selbst als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Gemäß §§ 5 Abs. 1 S. 2, 7 Abs. 5 S. 1 der 38. BImSchV ist es dem Greenie erlaubt, Elektrofahrzeuge zu registrieren, bzgl. derer er vom eingetragenen Halter zum Dritten ernannt wurde. Gemäß § 7 Abs. 5 S. 1 der 38. BImSchV muss diese Ernennung zum Dritten in Textform vom vermeintlichen Fahrzeughalter erfolgen. Durch Registrieren und Akzeptieren der GreenCloud AGB bestätigt der Greenie, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Beantragung als Dritter erfüllt sind. Hierfür behält sich GreenCloud das Recht vor, diese Art der Registrierung über Dritte gesondert zu prüfen.

1.16 Es ist dem Greenie ausdrücklich untersagt, das Recht zur Inanspruchnahme und zur Vermarktung der THG-Quote für das gleiche Verpflichtungsjahr wiederholt zu nutzen. Dies gilt sowohl für Mehrfachregistrierungen desselben Elektrofahrzeuges sowie für Parallelregistrierungen bei weiteren Anbietern oder Plattformen.

1.17 Durch falsch angegebene Daten im Rahmen des Registrierungsprozesses i.S.d. Ziffer 1.1 ff. haftet der Greenie für sämtliche Schäden, die GreenCloud entstehen.

1.18 Durch Akzeptieren dieser AGB vor der Fahrzeugregistrierung sichert der Greenie zu, bei einem Verkauf des Elektrofahrzeugs den Erwerber über die von GreenCloud bereits beantragte THG-Quote des laufenden Jahres zu unterrichten.

2. Laufzeit und Kündigung
2.1 Registriert der Greenie ein Elektrofahrzeug über GreenCloud, um die THG-Quote zu beanspruchen und das Verkaufsrecht zu übertragen, endet das Zeitfenster zur Einreichung der erforderlichen Daten für das Elektrofahrzeug durch den Greenie Anfang November des aktuellen Kalenderjahres. Hierdurch wird bewerkstelligt, dass GreenCloud die THG-Quote des Greenies, bis zum Ablauf der möglichen Einreichung der THG-Quote für das aktuelle Verpflichtungsjahr zertifizieren lassen kann.

2.2 GreenCloud behält sich das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Greenie gegen Ziffer 1. verstößt, indem er falsche Angaben macht und/oder keinen Anspruch auf Geltendmachung und Vermarktung der jeweiligen, von ihm angemeldeten THG-Quotehat, da die Verfügungsbefugnis zum Zeitpunkt der Registrierung nicht existierte.

2.3 Sollte GreenCloud aus Gründen, die GreenCloud nicht zu vertreten hat, die Leistung nicht mehr erbringen können, behält sich GreenCloud das Recht vor, den Vertrag fristlos durch Mitteilung in Textform (E-Mail) zu kündigen. GreenCloud wird den Greenie benachrichtigen, sobald ihr dieser Umstand bekannt wird.

2.4 Nachdem durch den Greenie das Recht zur Inanspruchnahme und zum Verkauf Ihrer THG-Quote an GreenCloud übertragen wurde und die Vereinbarung vor dem Ende des Verpflichtungsjahr gekündigt wird, behält GreenCloud das Recht, die übermittelte THG-Quote in Anspruch zu nehmen und zu veräußern. Es erfolgt keine Rückabwicklung, sondern das Recht der Geltendmachung und Vermarktung der Quote für das jeweilige Verpflichtungsjahr bleibt bei GreenCloud (vgl. Ziffer 3 und 5).

2.5 Insbesondere darf der Greenie von bereits übertragenen Rechten weder selbst noch mit Hilfe Dritter Gebrauch machen (siehe Ziffer 1.11). Sollte es zu einer Auszahlung der Prämie kommen, überweist GreenCloud die Prämie (gemäß diesen AGB) trotz Vertragsbeendigung mit den zuvor im Formular angegebenen Bankdaten an den Greenie.

3. Vermarktung der THG-Quote
3.1 GreenCloud ist berechtigt, die übertragenen THG-Quoten des jeweiligen Verpflichtungsjahres für das Elektrofahrzeug ohne zusätzliche Absprachen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vermarkten. Dies umfasst den Handel mit sowohl quotenverpflichteten als auch nicht-quotenverpflichteten Abnehmern gemäß § 37a Abs. 1, 2 BImSchG, und kann über Online-Handelsplätze oder durch Kooperationspartner erfolgen.

3.2 GreenCloud ist berechtigt, weitere Dritte im Sinne von § 7 der 38. BImSchV zu ernennen und diesen die THG-Quoten des Greenies zum Zweck des Weitervertriebs zu veräußern.

3.3 GreenCloud ist bestrebt, im THG-Quotenhandel den höchstmöglichen Preis für THG-Quoten zu erzielen.

3.4 GreenCloud hat und übt berechtigterweise einen Ermessensspielraum darüber aus, wann, zu welchem Preis und wie THG-Quoten verkauft werden.

3.5 Die Auszahlung an den Greenie erfolgt nach erfolgreichem Verkauf der gesammelten THG-Quoten.

4. Vergütung und Auszahlung der THG-Prämie
4.1 Sobald alle erforderlichen Dokumente und Informationen eingereicht und die Zulassungsbescheinigung durch GreenCloud positiv geprüft wurde, wird GreenCloud die in Teil I der Zulassungsbescheinigung angegebenen THG-Quote für das vertragsgegenständliche Elektrofahrzeug für das entsprechende Verpflichtungsjahr beantragen.

4.2 Die Auszahlung der Prämie an den Greenie erfolgt nach erfolgreicher Vermarktung der THG-Quoten, unter Abzug einer Vermittlungsprovision in Höhe von 20% je vermittelten Fahrzeug der Bruttoprämie. Durch Ablehnung des Amtes hat der Greenie keinen Anspruch auf Auszahlung der Prämie.

4.3 Auszahlung der Prämie erfolgt ausschließlich über die – im Registrierungsprozess – angegebene IBAN des Greenie’s. Die Angabe der Kontodaten des Greenie’s ist Voraussetzung, um eine Auszahlung der Prämie zu erhalten. Der Greenie selber muss sicherstellen, dass die richtige IBAN eingegeben wurde.

4.4 Meldet das Umweltbundesamt, nach Einreichung des Fahrzeugscheins vom Elektrofahrzeuges, ein negatives Ergebnis zurück (keine Zertifizierung des eingereichten Fahrzeuges), teilt GreenCloud dem Greenie die entsprechenden Informationen mit.

4.5 Aus Compliance-Gründen, behält sich GreenCloud vor, die Identität des Greenies sowie die Vertretungsbefugnisse für den den eingereichten Fahrzeugschein vor Auszahlung zu prüfen. GreenCloud ist berechtigt, bei nicht übereinstimmender Identität die Auszahlung auszusetzen. Im Falle fehlender Berechtigung ist GreenCloud befugt, eine bereits ausgezahlte Prämie vom Nutzer zurückzufordern.

4.6 Der Greenie hat keinen Anspruch auf Abschluss des THG-Quotenvertrages.

5. Exklusivität
5.1 Mit der Registrierung des vertragsgegenständlichen Elektrofahrzeugs durch den Greenie tritt dieser sein Recht i.S.d. § 37a Abs. 6 BImSchG an GreenCloud ab. GreenCloud wird hierdurch i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 der 38. BImSchV i.V.m. § 37a Abs. 6 BImSchG zum “Dritten” bestimmt.

5.2 Das Abtreten des Rechts vom Greenie auf GreenCloud gilt für das gesamte Verpflichtungsjahr, § 7 der 38. BImSchV (vgl. Ziffer 1.9).

5.3 Der Greenie versichert, dass er im Zeitraum des gesamten Verpflichtungsjahr über eine uneingeschränkte Vollmacht (bzw. im Fahrzeugschein des Elektrofahrzeugs eingetragen ist) verfügt und bestätigt, dass dieses Recht nicht anderweitig abgetreten, gesichert, verpfändet oder auf einen anderen Anbieter übertragen wurde. In Bezug auf diesen Zeitraum nach Ziffer 2 wird der Greenie auch nachträglich nicht mehr über das Recht verfügen, das Elektrofahrzeug über einen anderen Anbieter oder selbstständig beim Umweltbundesamt einzureichen und zu verkaufen (vgl. Ziffer 1.16).
Unter Anderem unterlässt der Greenie für das entsprechende Verpflichtungsjahr die THG-Quote selbständig an die zuständige Stelle gem. § 8 Abs. 1 der 38. BImSchV zu melden.

6. Haftungsausschluss
6.1 Ansprüche des Greenies auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Greenies aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch GreenCloud, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

6.2 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung - außerhalb der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden - auf den Schaden, den GreenCloud bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht-leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten im vorstehenden Sinn sowie außerhalb der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher
Für Verbraucher gilt folgendes Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GreenCloud UG (haftungsbeschränkt), Katharina- Fröhlingsdorf-Str. 6, D-51429 Bergisch Gladbach,
e-mail: kontakt.greencloud@gmail.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

7.1 Folgen des Widerrufs
Bei Widerruf dieses Vertrages, hat GreenCloud alle von dem Greenie erhaltenen Daten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zu vernichten, an dem die Mitteilung des Widerrufes vom Greenies bei GreenCloud eingegangen ist.

7.2 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – GreenCloud UG (haftungsbeschränkt), Katharina-Fröhlingsdorf-Str. 6, D-51429 Bergisch Gladbach, e-
mail: kontakt.greencloud@gmail.com):
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach.

8.2 Sollten einzelne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.